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   OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02   

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https://dejure.org/2003,7541
OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02 (https://dejure.org/2003,7541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2003 - 5 W 1/02 (https://dejure.org/2003,7541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 5 W 1/02 (https://dejure.org/2003,7541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG § 87
    Abriss eines der Sachenrechtsbereinigung unterliegenden Gebäudes durch den Grundstückseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Durchführung eines notariellen Vermittlungsverfahrens; Eintragung eines Vermittlungsvermerks in das Grundbuch; Bedürfnis für eine Zwischenverfügung bei Unstatthaftigkeit des Verfahrens; Beschwerde gegen notariellen Vorbescheid; Abriss eines Gebäudes als ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzergebäude; Hinweispflicht des Notars im Vermittlungsverfahren

  • Judicialis

    SachenRBerG § 3 Abs. 1; ; SachenRBerG § ... 15; ; SachenRBerG § 15 Abs. 1; ; SachenRBerG § 15 Abs. 4; ; SachenRBerG § 15 Abs. 4 Satz 2; ; SachenRBerG §§ 81 ff.; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1. Nr. 1; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1. Nr. 2; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1. Nr. 3; ; SachenRBerG § 81 Abs. 1. Nr. 4; ; SachenRBerG § 82; ; SachenRBerG § 82 Abs. 1; ; SachenRBerG § 82 Abs. 1 Nr. 1; ; SachenRBerG § 82 Abs. 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 82 Abs. 2 Nr. 2; ; SachenRBerG § 82 Abs. 3; ; SachenRBerG §§ 85 ff.; ; SachenRBerG §§ 87 ff.; ; SachenRBerG § 89 Abs. 1; ; SachenRBerG § 89 Abs. 2; ; SachenRBerG § 90; ; SachenRBerG § 90 Abs. 1; ; SachenRBerG § 90 Abs. 1 Nr. 4; ; SachenRBerG § 90 Abs. 5; ; SachenRBerG § 92; ; SachenRBerG § 92 Abs. 5; ; SachenRBerG § 96; ; ZPO § 139; ; ZPO § 550; ; ZPO § 551 Nr. 4; ; FGG § 7; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 19; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 28 Abs. 1; ; FGG § 29; ; BNotO § 15; ; LwVG § 23 Abs. 1; ; LwVG § 27 Abs. 1; ; KG § 131 Abs. 1; ; KG § 131 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarielles Vermittlungsverfahren gemäß §§ 87 ff. SachenRBerG mit dem Ziel des Abrisses eines der Sachenrechtsbereinigung unterliegenden Gebäudes durch den Grundstückseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 05.11.1998 - 3 U 1240/98

    Anspruch des Bodeneigentümers gegen eine LPG auf Beteiligung an Abrisskosten nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Sie übersehen jedoch, dass der Anspruch auf Abriss oder auch der Anspruch auf Ersatz der Abrisskosten für den Grundstückseigentümer nur dann bestehen kann, wenn er das Grundstück unbelastet im Eigentum behält (BGH Urteil vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01, JurisInfo; so auch OLG Dresden in AgrarR 2000, S. 135 ff.).

    Ein aus § 82 herzuleitendes gesetzliches Recht zum Abriss wurde den Bedürfnissen des Grundstückseigentümers nicht genügen, weil der Abriss des Gebäudes das Gebäudeeigentum nicht endgültig beseitigt (so BGH Urteil vom 18. Oktober 2002, a. A. die Vorinstanz OLG Naumburg in VIZ 2002, § 364 ff., wie BGH OLG Dresden in AgrarR 2000, S. 135 ff.).

  • BGH, 18.10.2002 - V ZR 268/01

    Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung eines abbruchreifen und nicht mehr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Denn um das Ziel - Abriss des Stallgebäudes - zu erreichen, musste der Beteiligte zu 1. notwendigerweise das im Eigentum des Nutzers stehende Gebäude ankaufen (so Urteil des BGH vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01 - in JurisInfo).

    Sie übersehen jedoch, dass der Anspruch auf Abriss oder auch der Anspruch auf Ersatz der Abrisskosten für den Grundstückseigentümer nur dann bestehen kann, wenn er das Grundstück unbelastet im Eigentum behält (BGH Urteil vom 18. Oktober 2002 - V ZR 268/01, JurisInfo; so auch OLG Dresden in AgrarR 2000, S. 135 ff.).

  • LG Potsdam, 03.12.2001 - 5 T 605/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 3. Dezember 2001 - 5 T 605/01 - sowie der Vorbescheid des Notariatsverwalters (vormals Notarstelle) mit Amtssitz B Straße in aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an den Notariatsverwalter mit Amtssitz B Straße in zurückverwiesen.
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Dies entspricht der Rechtslage bei der Revision in Verfahren nach der ZPO (vgl. Münch-Komm/Wenzel, ZPO, 559, Rn. 12, 16, BGH NJW 1988, S. 268).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 29/88

    Gerichtsstand bei Klage; Befreiung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2003 - 5 W 1/02
    Der angefochtene Beschluss des Landgerichts und der Vorbescheid des Notariatsverwalters waren nach alledem wegen der identischen Gesetzesverletzung aufzuheben und zur erneuten Behandlung an den Notariatsverwalter zurückzuverweisen (BGH FamRZ 1989, S. 603) zudem ergibt sich vorliegend die Notwendigkeit, dass solche Maßnahmen zu treffen sind, deren Vornahme oder Anordnung zunächst dem Notar zukommt.
  • OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19

    Grundbuchsache: Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Gebäudeeigentum nach altem

    Bei dem insoweit erforderlichen notariellen Vermittlungsverfahren handelt es sich um ein streitiges Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemäß den §§ 92 und 96 SachenRBerG (Vossius, Kommentar zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz, 2.Aufl., § 89, Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2003 - 5 W 1/02 -, Rn. 25, juris).
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